Grundstücksvermessung
Für Sie vor Ort.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure unterstützen und beraten Sie bei Ihrem Bauvorhaben – von der Planung bis zur Nutzung. Ob es sich um hoheitliche Aufgaben wie die Erstellung amtlicher Lagepläne oder die Einmessung fertig gestellter Gebäude handelt oder um die Bereitstellung nötiger Unterlagen, ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist autorisiert, alle Unterlagen zu erstellen oder zu liefern, die seitens der Vermessung für Ihr Bauvorhaben benötigt werden.
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Grenzanzeige
Wir helfen Ihnen bei unklaren bzw. ungeklärten Grenzverläufen und zeigen Ihnen vor Ort die realen Grundstücksgrenzen auf.
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Grenzwiederherstellung
Rechtsverbindliche Abmarkung der Grundstücksgrenzen bzw. Wiederherstellung verloren gegangener Grenzzeichen (Grenzverlauf). // Beteiligung der Eigentümer, Antragsteller und Nachbarn in einem Grenztermin. // Aufnahme einer öffentlichen Urkunde (Grenzniederschrift).
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Grundstücksteilung
Parzellierung Ihres Bauplatzes. // Beratung und Erstellung eines Teilungsplanes. // Beantragung der notwendigen behördlichen Genehmigungen. // Lieferung der erforderlichen Unterlagen für die grundbuchliche Umschreibung.
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Grenzgutachten / Grenzbescheinigungen
Bei Grenzstreitigkeiten geben wir verbindlich und unabhängig den Grenzverlauf an. // In einigen Fällen verlangen Behörden eine rechtsverbindliche Aussage zu Grenzverläufen und Abständen - wir erarbeiten die entsprechenden Bescheinigungen und Gutachten.
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Gebäudeeinmessung
Das Vermessungs- und Katastergesetz fordert die amtliche Einmessung von Gebäuden nach Fertigstellung zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. // Wir messen für Sie sämtlichen Gebäudebestand auf Ihrem Grundstück ein.
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Straßenschlussvermessungen
Nach Straßenentausbau werden die alten und neuen Grenzen in der Örtlichkeit amtlich abgemarkt.
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Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Vor Baubeginn benötigen Sie für den Bauantrag einen Lageplan mit allen planungsrelevanten Grundstücksdaten sowie den baurechtlichen Angaben zum geplanten Gebäude. // Durch unsere Beurkundung wird der Lageplan zum amtlichen Lageplan, durch den sich die baurechtliche Prüfung bei dem zuständigen Fachamt erleichtert und somit beschleunigt.
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Amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung
Für die Umsetzung Ihrer Planung kann eine Baulasteintragung ein elegantes und zweckmäßiges Mittel sein – wir liefern den gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen Lageplan.